Wohlverhaltensphase: Ihre Pflichten auf dem Weg zur Restschuldbefreiung

Zwischen Verfahrenseröffnung und Restschuldbefreiung liegt die Wohlverhaltensphase. Wer ihre Regeln kennt und einhält, hat am Ende nichts zu befürchten — wer sie ignoriert, riskiert alles.
Was die Wohlverhaltensphase bedeutet
Während der Wohlverhaltensphase tritt der Schuldner den pfändbaren Teil seines Einkommens an einen Treuhänder ab. Seit der Reform dauert der Weg zur Restschuldbefreiung in der Regel nur noch drei Jahre — vorausgesetzt, die Obliegenheiten werden erfüllt.
Die wichtigste Pflicht ist die Erwerbsobliegenheit: Sie müssen einer angemessenen Erwerbstätigkeit nachgehen oder sich nachweisbar um eine solche bemühen. Wer arbeitslos ist, sollte Bewerbungen dokumentieren.
Auskunfts- und Mitteilungspflichten
Jeder Wechsel von Wohnsitz oder Arbeitsplatz ist dem Gericht und dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen. Auch Erbschaften und Schenkungen müssen angezeigt werden — von einer Erbschaft ist die Hälfte herauszugeben, eine Schenkung zur Gänze.
Diese Pflichten wirken kleinteilig, sind aber der Kern des Verfahrens: Das Gericht muss jederzeit nachvollziehen können, dass Sie redlich handeln.
Die Restschuldbefreiung ist kein Geschenk — sie ist die Gegenleistung für drei Jahre nachweisbarer Redlichkeit.
Was die Restschuldbefreiung gefährdet
Auf Antrag eines Gläubigers kann das Gericht die Restschuldbefreiung versagen, wenn Obliegenheiten verletzt wurden — etwa bei verschwiegenem Einkommen oder verweigerter Auskunft. Auch neue, unangemessene Verbindlichkeiten können zum Problem werden.
Unser Rat: Führen Sie einen Ordner über jede Mitteilung, jede Bewerbung, jede Änderung. Im Zweifel entscheidet die Dokumentation.