Ein Insolvenzverfahren folgt klaren Phasen. Wir erklären, was wann passiert — damit Sie jederzeit wissen, wo Sie stehen.
Wir verschaffen uns ein vollständiges Bild Ihrer Situation: Forderungen, Vermögen, Einkommen. Auf dieser Basis empfehlen wir den passenden Weg — Vermeidung, außergerichtliche Einigung oder Antrag.
Vor dem gerichtlichen Verfahren suchen wir die Einigung mit Ihren Gläubigern. Gelingt sie, bleibt Ihnen das Verfahren erspart. Scheitert sie, ist sie Voraussetzung für den Antrag.
Wir bereiten den vollständigen Antrag vor und reichen ihn beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt den Verwalter.
Die Masse wird gesichert und verwertet, Gläubiger werden befriedigt. Bei Unternehmen prüfen wir die Fortführung; bei Privatpersonen beginnt die Wohlverhaltensphase.
Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase — in der Regel drei Jahre — erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Sie sind schuldenfrei und können neu beginnen.
Wir ordnen Ihre Situation ein und nennen Ihnen den nächsten konkreten Schritt.