Mo–Fr 10:00–18:00 Uhr · Else-Lang-Str. 1, 50858 Köln
Ablauf des Verfahrens

Vom ersten Gespräch bis zur Restschuldbefreiung

Ein Insolvenzverfahren folgt klaren Phasen. Wir erklären, was wann passiert — damit Sie jederzeit wissen, wo Sie stehen.

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Phase 1 · Orientierung

Erstberatung & Bestandsaufnahme

Wir verschaffen uns ein vollständiges Bild Ihrer Situation: Forderungen, Vermögen, Einkommen. Auf dieser Basis empfehlen wir den passenden Weg — Vermeidung, außergerichtliche Einigung oder Antrag.

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Phase 2 · Einigung

Außergerichtlicher Einigungsversuch

Vor dem gerichtlichen Verfahren suchen wir die Einigung mit Ihren Gläubigern. Gelingt sie, bleibt Ihnen das Verfahren erspart. Scheitert sie, ist sie Voraussetzung für den Antrag.

3
Phase 3 · Antrag

Insolvenzantrag beim Gericht

Wir bereiten den vollständigen Antrag vor und reichen ihn beim zuständigen Insolvenzgericht ein. Das Gericht eröffnet das Verfahren und bestellt den Verwalter.

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Phase 4 · Verfahren

Eröffnetes Verfahren & Verwertung

Die Masse wird gesichert und verwertet, Gläubiger werden befriedigt. Bei Unternehmen prüfen wir die Fortführung; bei Privatpersonen beginnt die Wohlverhaltensphase.

5
Phase 5 · Abschluss

Restschuldbefreiung

Nach Ablauf der Wohlverhaltensphase — in der Regel drei Jahre — erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Sie sind schuldenfrei und können neu beginnen.

Fünf nummerierte Dokumentmappen — die Phasen des Insolvenzverfahrens
Geordneter Neuanfang
Insolvenz ist kein Ende — sie ist der Weg zu einem geordneten Neuanfang.

Unsicher, in welcher Phase Sie stehen?

Wir ordnen Ihre Situation ein und nennen Ihnen den nächsten konkreten Schritt.

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