StaRUG: Restrukturierung, bevor die Insolvenz unvermeidbar wird

Seit 2021 gibt es einen Weg zwischen freier Sanierung und Insolvenzverfahren: den Restrukturierungsrahmen des StaRUG. Er erlaubt es, Gläubiger zu binden — ohne Insolvenz.
Für wen das StaRUG gedacht ist
Der Rahmen steht Unternehmen offen, die drohend zahlungsunfähig sind — also absehbar in den nächsten 24 Monaten ihre Zahlungspflichten nicht erfüllen können —, aber noch nicht insolvenzreif. Genau in diesem Fenster liegt die Chance.
Kern ist der Restrukturierungsplan: Er kann Forderungen kürzen, Fälligkeiten verschieben und Sicherheiten neu ordnen. Anders als beim freien Vergleich müssen nicht alle zustimmen.
Mehrheiten statt Einstimmigkeit
Die Betroffenen stimmen in Gruppen ab; erforderlich ist eine Mehrheit von 75 Prozent der Stimmrechte je Gruppe. Unter bestimmten Voraussetzungen können sogar ganze Gruppen überstimmt werden — der gruppenübergreifende Cram-down.
Damit verliert der einzelne Akkordstörer sein Blockadepotenzial: Ein wirtschaftlich sinnvoller Plan scheitert nicht mehr an einem einzigen Gläubiger.
Das StaRUG verschiebt die Verhandlungsmacht: Nicht mehr der lauteste Gläubiger entscheidet, sondern die Mehrheit — und ein tragfähiges Konzept.
Diskretion und Grenzen
Das Verfahren ist nicht öffentlich — ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Insolvenz. Gerichtliche Instrumente wie die Stabilisierungsanordnung können Vollstreckungen vorübergehend stoppen, während der Plan verhandelt wird.
Aber: Eingriffe in Arbeitnehmerrechte und betriebliche Altersversorgung sind ausgeschlossen, und wer bereits zahlungsunfähig ist, kommt zu spät. Der Erfolg hängt an der frühen, ehrlichen Diagnose.