Schufa nach der Restschuldbefreiung: So gelingt der finanzielle Neustart

Mit der Restschuldbefreiung sind die Schulden weg — der Schufa-Eintrag aber noch nicht. Die gute Nachricht: Die Löschfristen sind heute deutlich kürzer, und Sie können aktiv am Neuaufbau Ihrer Bonität arbeiten.
Wann der Eintrag verschwindet
Die Auskunfteien löschen den Eintrag über die erteilte Restschuldbefreiung inzwischen sechs Monate nach Rechtskraft — nicht mehr erst nach drei Jahren. Die einzelnen erledigten Forderungen müssen ebenfalls als erledigt gekennzeichnet und nach den geltenden Fristen entfernt werden.
Fordern Sie nach der Restschuldbefreiung eine kostenlose Datenkopie nach Art. 15 DSGVO an und prüfen Sie jeden Eintrag. Veraltete oder falsche Einträge können Sie löschen lassen.
Bonität Schritt für Schritt aufbauen
Ein geordnetes Girokonto, pünktlich gezahlte Fixkosten und ein Mobilfunkvertrag, der zuverlässig bedient wird — genau daraus entsteht neue Kreditwürdigkeit. Vermeiden Sie in den ersten Jahren mehrere parallele Kreditanfragen.
Wenn Sie einen Kredit benötigen, stellen Sie Konditionsanfragen statt Kreditanfragen — erstere sind schufa-neutral.
Die Restschuldbefreiung ist der rechtliche Neustart. Die Bonität folgt — mit Geduld und ein paar klugen Entscheidungen.
Ihre Rechte gegenüber Auskunfteien
Falsche, veraltete oder doppelte Einträge müssen korrigiert werden. Widersprechen Sie schriftlich und setzen Sie eine Frist; reagiert die Auskunftei nicht, hilft die Datenschutzaufsicht oder der Klageweg.
Wir unterstützen unsere Mandanten auch nach Verfahrensende — der Neustart endet nicht mit dem Gerichtsbeschluss.