Pfändungsfreigrenzen: Was Ihnen vom Einkommen bleibt

Auch in der Insolvenz bleibt Ihnen ein unpfändbarer Teil Ihres Einkommens. Die Pfändungsfreigrenzen sichern Ihr Existenzminimum — so funktionieren sie.
Was unpfändbar ist
Die amtliche Pfändungstabelle legt fest, welcher Teil des monatlichen Nettoeinkommens unpfändbar ist. Sie wird regelmäßig zum 1. Juli an die Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrags angepasst.
Unterhalb des Grundfreibetrags bleibt Ihr Einkommen vollständig geschützt. Erst darüber wird ein wachsender Anteil pfändbar — nie jedoch das gesamte Einkommen.
Niemand soll in der Insolvenz unter das Existenzminimum fallen — dafür sorgen die Pfändungsfreigrenzen.
Wie Unterhaltspflichten wirken
Für jede Person, der Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet sind, erhöht sich der pfändungsfreie Betrag. Wer für Kinder oder einen Ehepartner sorgt, behält also mehr.
Diese Erhöhungen sind in der Pfändungstabelle gestaffelt und werden bei der Berechnung automatisch berücksichtigt — sofern die Unterhaltspflichten nachgewiesen sind.
Was Sie selbst tun können
Richten Sie frühzeitig ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) ein. Es schützt einen Grundbetrag automatisch vor Pfändung, sodass laufende Ausgaben wie Miete und Strom gedeckt bleiben.
Bei besonderem Bedarf — etwa bei mehreren Unterhaltsberechtigten — lässt sich der geschützte Betrag auf Antrag erhöhen. Wir zeigen Ihnen, welche Nachweise dafür nötig sind.