P-Konto: So schützen Sie Ihr Existenzminimum vor der Kontopfändung

Wenn eine Kontopfändung droht, zählt jeder Tag. Das Pfändungsschutzkonto sichert Ihnen den Zugriff auf Ihr Existenzminimum — automatisch und ohne Gerichtsbeschluss.
Was das P-Konto leistet
Jede Bank muss Ihr bestehendes Girokonto auf Ihren Antrag hin binnen vier Geschäftstagen in ein P-Konto umwandeln. Ab diesem Moment ist ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch vor der Pfändung geschützt — Miete, Strom und Lebensmittel bleiben bezahlbar.
Wichtig: Jede Person darf nur ein P-Konto führen. Ein zweites Pfändungsschutzkonto ist unzulässig und kann den Schutz insgesamt gefährden.
Erhöhungsbeträge sichern
Wer Unterhalt zahlt, Kindergeld erhält oder Sozialleistungen für weitere Personen bezieht, hat Anspruch auf höhere Freibeträge. Diese werden nicht automatisch gewährt — Sie benötigen eine Bescheinigung, etwa von der Familienkasse, dem Arbeitgeber oder einer Schuldnerberatungsstelle.
Reichen die Standardstufen nicht, kann das Vollstreckungsgericht den Freibetrag individuell festsetzen. Das lohnt sich häufig bei schwankendem Einkommen oder Nachzahlungen.
Das P-Konto ist kein Makel, sondern ein gesetzliches Schutzinstrument — wer es rechtzeitig einrichtet, behält die Kontrolle.
P-Konto und Insolvenzverfahren
Auch im laufenden Insolvenzverfahren bleibt das P-Konto zentral: Es stellt sicher, dass Ihnen der unpfändbare Teil Ihres Einkommens tatsächlich zur Verfügung steht. Guthaben oberhalb der Freibeträge kann in die Masse fließen.
Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Freibeträge noch stimmen — etwa nach der Geburt eines Kindes oder dem Ende einer Unterhaltspflicht.