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Das Insolvenzplanverfahren: Sanierung nach Maß

Aktenordner und Plandokument — das Insolvenzplanverfahren
Sanierung · Quentin Insight

Der Insolvenzplan ist das flexibelste Instrument der Insolvenzordnung: Er ersetzt die Regelabwicklung durch eine maßgeschneiderte Lösung — und erhält das Unternehmen als Rechtsträger.

Was ein Insolvenzplan regelt

Der Plan besteht aus einem darstellenden Teil, der die Lage und das Konzept beschreibt, und einem gestaltenden Teil, der die Rechte der Beteiligten neu ordnet: Quoten, Stundungen, Verzichte, Debt-Equity-Swaps und die Fortführungsstruktur.

Vorlegen können ihn der Schuldner oder der Insolvenzverwalter. In Eigenverwaltungsverfahren wird der Plan häufig schon mit dem Antrag vorbereitet — das beschleunigt das Verfahren erheblich.

Abstimmung und Obstruktionsverbot

Die Gläubiger stimmen in Gruppen ab. In jeder Gruppe braucht es die Kopf- und Summenmehrheit der Abstimmenden. Verweigert eine Gruppe die Zustimmung, kann das Gericht sie ersetzen, wenn die Gruppe durch den Plan nicht schlechter steht als ohne ihn — das Obstruktionsverbot.

Maßstab ist immer die Vergleichsrechnung: Was bekämen die Gläubiger in der Regelabwicklung? Ein guter Plan schlägt diese Quote deutlich.

Ein Insolvenzplan ist kein Formular, sondern Verhandlungsarchitektur: Er wird so gut, wie er vorbereitet ist.

Nach der Bestätigung

Mit der rechtskräftigen Bestätigung durch das Gericht treten die im Plan vorgesehenen Wirkungen ein — Forderungen gelten in der Planquote als erledigt, das Verfahren wird aufgehoben, das Unternehmen ist saniert.

Häufig wird eine Planüberwachung vereinbart: Der Verwalter kontrolliert für einige Jahre, ob die zugesagten Zahlungen fließen. Das schafft Vertrauen bei den Gläubigern und Verbindlichkeit beim Unternehmen.

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