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Insolvenzanfechtung: Wann erhaltene Zahlungen zurückgefordert werden

Lupe über Kontoauszügen — Prüfung von Zahlungen vor der Insolvenz
Firmeninsolvenz · Quentin Insight

Post vom Insolvenzverwalter, der eine längst erhaltene Zahlung zurückfordert — für viele Unternehmen ein Schock. Die Insolvenzanfechtung macht es möglich. Wer die Regeln kennt, kann sich schützen.

Der Zweck der Anfechtung

Die Anfechtung nach §§ 129 ff. InsO soll die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger sichern: Wer sich kurz vor der Insolvenz noch schnell bedient hat — oder bedient wurde —, soll den Vorteil nicht behalten dürfen.

Angefochten werden können Zahlungen, Sicherheiten und sonstige Rechtshandlungen aus den letzten Monaten, bei Vorsatzanfechtung sogar aus bis zu vier Jahren vor dem Antrag.

Die wichtigsten Fallgruppen

Kritisch sind vor allem Zahlungen in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag, wenn der Empfänger die Zahlungsunfähigkeit kannte — und sogenannte inkongruente Deckungen, etwa Zahlungen unter Vollstreckungsdruck oder früher als geschuldet.

Die Vorsatzanfechtung nach § 133 InsO reicht am weitesten: Sie erfasst Handlungen, mit denen der Schuldner seine Gläubiger vorsätzlich benachteiligte, wenn der Empfänger diesen Vorsatz kannte. Indizien sind Ratenzahlungsbitten, geplatzte Lastschriften und Mahnstaffeln.

Wer die Krise seines Geschäftspartners kennt und trotzdem kassiert, muss damit rechnen, das Geld wieder herzugeben.

So reagieren Sie auf ein Anfechtungsschreiben

Zahlen Sie nicht vorschnell und erkennen Sie nichts an. Ob ein Anspruch tatsächlich besteht, hängt von Kenntnis, Zeitpunkt und Fallgruppe ab — hier lohnt die genaue Prüfung, denn Verwalter machen Ansprüche oft pauschal geltend.

Ein Bargeschäft (§ 142 InsO), fehlende Kenntnis der Krise oder ein sauber dokumentierter Sanierungsversuch können die Anfechtung entkräften. Häufig endet der Streit in einem tragfähigen Vergleich.

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Wir prüfen den Anspruch und verhandeln für Sie — bevor Sie zahlen.

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