Die Gläubigerversammlung: Ablauf, Rechte und Entscheidungen

Die Gläubigerversammlung ist das oberste Entscheidungsorgan des Insolvenzverfahrens. Hier wird bestimmt, ob saniert, fortgeführt oder liquidiert wird.
Was in der Versammlung geschieht
Im Berichtstermin erläutert der Insolvenzverwalter die wirtschaftliche Lage und die Fortführungsaussichten. Die Gläubiger entscheiden anschließend über den Fortgang: Stilllegung, vorläufige Fortführung oder die Ausarbeitung eines Insolvenzplans.
Einberufen wird die Versammlung vom Insolvenzgericht, das auch die Leitung übernimmt. Teilnahmeberechtigt sind alle Insolvenzgläubiger, der Verwalter, der Schuldner und Mitglieder des Gläubigerausschusses.
Stimmrechte und Mehrheiten
Das Stimmgewicht richtet sich nach der Forderungshöhe — beschlossen ist, was die Summenmehrheit der abstimmenden Forderungen erreicht. Bestrittene Forderungen erhalten ihr Stimmrecht erst nach Festsetzung durch das Gericht.
Für Gläubiger heißt das: Wer seine Forderung nicht ordentlich angemeldet hat, kann auch nicht mitentscheiden.
Im Insolvenzverfahren gehört die letzte Entscheidung nicht dem Verwalter — sie gehört den Gläubigern.
Warum sich Teilnahme lohnt
Die Versammlung kann den Verwalter abwählen, einen Gläubigerausschuss einsetzen und dem Verwalter Weisungen für besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte erteilen. Wer teilnimmt, gestaltet die Verwertung aktiv mit — statt nur die Quote abzuwarten.
Gerade für größere Gläubiger ist der Berichtstermin die beste Gelegenheit, Fortführungskonzepte zu hinterfragen und die eigene Position zu sichern.