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Forderung anmelden: So sichern Gläubiger ihre Rechte in der Insolvenz

Marcus Wätzel bearbeitet Forderungsanmeldungen zur Insolvenztabelle
Beratung · Quentin Insight

Wer als Gläubiger an der Verteilung teilhaben will, muss seine Forderung zur Insolvenztabelle anmelden. Der Aufwand ist überschaubar — die Fehler sind es leider auch.

Frist und Form

Mit dem Eröffnungsbeschluss setzt das Gericht eine Anmeldefrist. Die Anmeldung erfolgt schriftlich beim Insolvenzverwalter — nicht beim Gericht — und muss Grund und Betrag der Forderung nennen; Rechnungen, Verträge und Titel gehören als Nachweis dazu.

Auch nach Fristablauf ist die Anmeldung möglich, kostet dann aber die Gebühr für den besonderen Prüfungstermin. Besser: rechtzeitig und vollständig anmelden.

Prüfung und Bestreiten

Im Prüfungstermin wird jede Forderung geprüft. Wird sie festgestellt, nimmt sie an der Verteilung teil. Bestreitet der Verwalter oder ein Gläubiger, erhalten Sie eine Mitteilung — dann müssen Sie die Feststellung notfalls gerichtlich betreiben.

Wichtig für titulierte Forderungen: Hier muss der Bestreitende aktiv werden, nicht Sie. Die richtige Reaktion hängt also davon ab, was genau bestritten wurde.

Eine saubere Anmeldung kostet eine Stunde. Eine schlampige kostet die Quote.

Deliktsforderungen richtig kennzeichnen

Stammt Ihre Forderung aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung — etwa Betrug —, sollten Sie das ausdrücklich mit anmelden. Solche Forderungen überleben die Restschuldbefreiung des Schuldners.

Die Kennzeichnung muss begründet werden und der Schuldner kann widersprechen; die Mühe lohnt sich aber, denn sie entscheidet über Ihre Rechte nach Verfahrensende.

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