Das Erstgespräch: Wie Sie sich optimal vorbereiten

Das erste Gespräch entscheidet nicht über Ihr Verfahren — aber es entscheidet, wie schnell wir Ihnen helfen können. Mit etwas Vorbereitung wird aus einer Stunde Beratung ein konkreter Fahrplan.
Diese Unterlagen helfen uns
Bringen Sie mit, was Sie greifbar haben: eine Aufstellung Ihrer Gläubiger und Schulden, aktuelle Mahnungen und Vollstreckungsbescheide, Einkommensnachweise und — bei Unternehmen — die letzte BWA und den Kontokorrentstatus.
Vollständigkeit ist keine Voraussetzung. Kommen Sie lieber früh mit Lücken als spät mit perfekten Ordnern.
So läuft das Gespräch ab
Wir hören zuerst zu: Wie ist die Lage entstanden, was läuft an Vollstreckungen, wo drückt es am meisten? Danach ordnen wir juristisch ein — Zahlungsunfähigkeit, Fristen, Optionen — und besprechen die realistischen Wege.
Am Ende erhalten Sie eine klare Empfehlung mit nächsten Schritten. Keine Fachsprache ohne Übersetzung, keine Entscheidung über Ihren Kopf hinweg.
Niemand muss sich für eine Krise rechtfertigen. Unsere Aufgabe ist der Weg hinaus — nicht der Blick zurück.
Vertraulichkeit ist selbstverständlich
Alles, was Sie uns anvertrauen, unterliegt der Verschwiegenheit. Das Erstgespräch verpflichtet Sie zu nichts — es dient allein dazu, Ihre Lage zu ordnen und Optionen aufzuzeigen.
Ob es danach weitergeht und in welchem Umfang, entscheiden Sie.