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Restschuldbefreiung nach drei Jahren — was heute gilt

Kerstin B. Klughardt erläutert einer Mandantin die Restschuldbefreiung
Privatinsolvenz · Quentin Insight

Seit der Reform des Insolvenzrechts ist der Weg aus der Überschuldung deutlich kürzer geworden. Wer seine Pflichten erfüllt, kann schon nach drei Jahren schuldenfrei sein. Worauf es dabei ankommt.

Die verkürzte Verfahrensdauer hat die Privatinsolvenz für viele Betroffene grundlegend verändert. Statt der früheren sechs Jahre führt der geordnete Weg heute in der Regel innerhalb von drei Jahren zur Restschuldbefreiung — vorausgesetzt, bestimmte Mitwirkungspflichten werden eingehalten.

Welche Voraussetzungen gelten

Entscheidend ist die sogenannte Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit müssen Schuldnerinnen und Schuldner pfändbares Einkommen abführen, jede Beschäftigung anzeigen und an der Aufklärung des Verfahrens mitwirken. Wer diese Obliegenheiten verletzt, riskiert eine Versagung der Restschuldbefreiung.

Die Insolvenz ist kein Ende, sondern ein geordneter Neuanfang — wenn das Verfahren sauber geführt wird.

Typische Fallstricke

Häufig scheitert es nicht am Verfahren selbst, sondern an Formalien: nicht gemeldete Einkünfte, versäumte Fristen oder unvollständige Angaben im Antrag. Eine sorgfältige Vorbereitung und ein fester Ansprechpartner sind deshalb der wichtigste Hebel für ein erfolgreiches Verfahren.

Unser Rat

Lassen Sie Ihre Situation früh einordnen. Je vollständiger die Vorbereitung, desto reibungsloser verläuft das Verfahren — und desto sicherer ist der Weg zur Restschuldbefreiung. In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir, welcher Weg für Sie der richtige ist.

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